„Herr Hartmann hat uns wirklich umfassend und sehr gut beraten – wir sind echt dankbar für Rat und Tat – und können ihn und sein Team absolut empfehlen.“
Vorsorgevollmacht und Testament
Bewertung auf anwalt.de

* Stand 17/10/2022
Wir sind ausgewiesene Experten rund ums Erben und Vererben. Unsere Fachanwälte für Erbrecht verfügen über Expertise, Kompetenz und umfangreiche Erfahrung in allen Gebieten des Erbrechts.
Als Experten für Erbrecht wissen wir um die emotionalen Ausnahmesituationen rund ums Erben – vom frühzeitigen Verfassen eines Testaments bis zum handfesten Erbstreit. Und wir wissen, wie man professionell mit ihnen umgeht. Dazu zählen Fingerspitzengefühl für die persönliche Situation und für das familiäre Miteinander unserer Mandanten ebenso wie Durchsetzungsvermögen in der Sache.

Rechtsanwälte sind fachlich nicht gebunden. Das heißt, jeder Rechtsanwalt darf grundsätzlich Mandate in sämtlichen Rechtsgebieten übernehmen – egal ob Familienrecht, Verkehrsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Medizinrecht oder ein anderes Rechtsgebiet. Viele Anwälte verstehen sich auch heute noch als Generalisten, die alles abdecken.
Wir bei RA 0711 gehen einen anderen Weg! Wir sind ausgewiesene Experten rund ums Erben und Vererben. Unsere Fachanwälte für Erbrecht verfügen über Expertise, Kompetenz und langjährige Erfahrung in allen Gebieten des Erbrechts. Denn wer im Erbrecht Erfolg haben möchte, braucht einen Spezialisten, der sich genau dort auskennt.
Expertenwissen rund ums Erben und Vererben
Wirklich wertvoll macht uns unsere Erfahrung. Von der haben wir jede Menge. Wie ein Facharzt verfügen wir über einen geschulten Blick, über fundiertes Wissen, effektive Instrumente und über ein zielsicheres Gespür für die Zusammenhänge. Das erleichtert die Diagnose und gewährleistet die effektivste Therapie.
Darüber hinaus verfügen wir über ein engmaschiges Netzwerk und zahlreiche Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und mit Spezialisten aus angrenzenden Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Familienrecht oder dem Gesellschaftsrecht. Diese Kooperationen bilden die Grundlage für ganzheitliche Lösungen aus einer Hand.
Mit der Testamentsvollstreckung kann sichergestellt werden, dass die im Testament oder Erbvertrag getroffenen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden und der letzte Wille somit zur Geltung kommt. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass im Sinne des Erblassers auseinandergesetzt wird (§ 2203 BGB).

Jetzt Beratung vereinbaren: 0711 / 722 3 711

SWR-Beitrag mit Valentin Zinkhahn
Landesschau vom 10.09.2024 (Ab min 46:45)

SWR-Beitrag mit Annika Lust
Marktcheck vom 10.09.2024 (Ab min 04:35)